Schwangerschaftsabbrüche Meldestellen in der Schwangerschafts­abbruchstatistik

Im Fokus der Statistik nach dem Schwangerschafts­konfliktgesetz stehen die durchgeführten Abbrüche (gemäß § 16 Schwangerschafts­konfliktgesetz). Nach dem Schwangerschafts­konfliktgesetz werden hierzu Kliniken und Arztpraxen befragt, in denen grundsätzlich Abbrüche vorgenommen werden (sogenannte Meldestellen).

Seit dem 4. Quartal 2018 wird aufgrund verstärkter Nachfragen aus den genannten Adressangaben der Meldestellen (Praxen und Kranken­häuser) deren Anzahl systematisch ermittelt. Die Zahl der Meldestellen ist in der Rubrik Tabellen (siehe zum Beispiel "Meldestellen zur Schwangerschafts­abbruchstatistik in Deutschland im Jahr 2019") für die einzelnen Bundesländer nachgewiesen. Eine tiefere Regionalisierung der Meldestellen ist nicht verfügbar.

Mit den Adressen der Arztpraxen/Kliniken sind Auswertungen zur Gesamtzahl der Meldestellen möglich, allerdings wurden diese in der Vergangenheit (vor 2018) nicht systematisch erstellt. Nachträgliche Auswertungen sind nicht möglich, da nur die aktuell zur Befragung notwendigen Meldestellen (mit den Adressen) weitergeführt werden dürfen. Es liegen somit kaum historische Angaben zu den Meldestellen vor.

Aus älterem Schriftverkehr ist bekannt, dass es im Jahr 1999 rund 1650 Meldestellen und im Jahr 2003 etwa 2050 Meldestellen in Deutschland gab. Eine regionale Differenzierung liegt für diese Jahre nicht vor.

Es ist zu beachten, dass die Zahl der Meldestellen von Quartal zu Quartal schwankt und auch keine Rückschlüsse auf Arztpraxen beziehungsweise Kliniken mit Abbrüchen zulässt. Zum einen sind auch Meldestellen mit Fehlmeldungen (keine Abbrüche im Quartal) enthalten, zum anderen melden zentrale ambulante OP-Praxen hier zum Beispiel für mehrere Arztpraxen mit.