Die Todesursachenstatistik ist die elementare Grundlage zur Ermittlung wichtiger Gesundheitsindikatoren wie Sterbeziffern, verlorene Lebensjahre und vermeidbare Sterbefälle. Rechtsgrundlage ist das Bevölkerungsstatistikgesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I Seite 826), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639).
Diese Statistik ermöglicht eine fundierte Todesursachenforschung, die die Einflussfaktoren der todesursachenspezifischen Sterblichkeit, ihre regionalen Besonderheiten und Veränderungen im Laufe der Zeit untersucht.
Aus den Ergebnissen werden Handlungsempfehlungen und Strategien abgeleitet, zum Beispiel für die Gesundheitspolitik und die epidemiologische Forschung. Im Kern geht es um die Frage, durch welche präventiven und medizinisch-kurativen Maßnahmen die Lebenserwartung und -qualität der Bevölkerung erhöht werden kann.
Vollerhebung aller Todesfälle in Deutschland
Die Todesursachenstatistik ist eine Vollerhebung aller Todesfälle in Deutschland. Grundlage ist die von den Ärztinnen bzw. Ärzten ausgestellte Todesbescheinigung, auf der die Krankheiten aufgelistet sind, die zum Tode geführt haben. Es besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit, Begleiterkrankungen zu vermerken, die nicht direkt mit dem Tod in Verbindung stehen. Dabei unterscheidet man zwischen denjenigen Krankheiten, die unmittelbar und mittelbar zum Tode geführt haben, einschließlich derjenigen Krankheit, welche alle anderen bedingt (sogenanntes "Grundleiden"). Nur dieses Grundleiden als Auslöser aller anderen Krankheiten fließt als Todesursache in die Todesursachenstatistik ein (sogenannte "monokausale Aufbereitung"). Ein einheitliches ausführliches Verzeichnis der Todesursachen existiert seit 1905, die ersten vorliegenden Aufzeichnungen stammen aus dem Jahre 1877.
Durch das einheitliche methodische Vorgehen (Vollerhebung, einheitliche Systematik der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision – ICD-10) und die Kontinuität der Erhebung wird sichergestellt, dass diese Daten der wissenschaftlichen Forschung zuverlässig zur Verfügung stehen.