Registerzensus Arbeitsstand

Der Registerzensus ist ein gemeinsames Projekt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Sie arbeiten dabei eng mit den Kommunen sowie weiteren register- und datenführenden Stellen zusammen. Langfristiges Ziel ist es, ein effizientes und flexibles Verfahren zu entwickeln, das manuelle Aufwände auf allen Seiten minimiert.

Der Registerzensus wird weiterhin Ergebnisse zu folgenden fachstatistischen Themenbereichen liefern:

  • Bevölkerung
  • Gebäude und Wohnungen
  • Haushalte und Familien
  • Arbeitsmarkt
  • Bildung

In allen Themenbereichen werden neue Methoden konzeptioniert, sorgfältig erprobt und qualitätsgesichert, um sie schrittweise einzuführen. Dabei werden die Erfahrungen vorheriger Zensusrunden berücksichtigt. Bewährte Verfahren, Prozesse und IT-Komponenten des Zensus 2022 werden, wo möglich, nachhaltig wiederverwendet. Nach und nach wird eine moderne Infrastruktur für die weitestgehend registerbasierte Statistikproduktion aufgebaut. Dabei sollen Cloudtechnologien zum Einsatz kommen. Zudem werden Verfahren der Künstlichen Intelligenz (KI) erprobt, um zu untersuchen, inwieweit beispielsweise die Qualitätssicherung der Ergebnisse zu Gebäuden und Wohnungen durch Fernerkundungsdaten (Satelliten- und Luftbilder) unterstützt werden kann. Die Sicherstellung der Datenqualität hat insgesamt hohe Priorität. Daher werden die Verfahren und Methoden im Registerzensus projektbegleitend evaluiert.

Da die Einwohnerzahlen als Entscheidungs- und Planungsgrundlage so wichtig sind, muss das Verfahren zur registerbasierten Ermittlung umfassend erprobt werden. Bundestag und Bundesrat haben deshalb im Mai 2021 das Registerzensuserprobungsgesetz beschlossen. Es regelt unter anderem die Rahmenbedingungen für den laufenden Methodentest im Themenbereich "Bevölkerung". Die Melderegister der Kommunen bleiben die Hauptquelle für die Bevölkerungszahlen. Um Über- und Untererfassungen festzustellen, soll künftig der sogenannte Lebenszeichenansatz angewandt werden. Dabei wird geprüft, für welche Personen "administrative Lebenszeichen" in anderen Datenbeständen der Verwaltung vorliegen. Daten aus diesen Vergleichsregistern werden im Methodentest erstmals an das Statistische Bundesamt übermittelt und dort größtenteils automatisiert verarbeitet. Dadurch lassen sich erste Aussagen zur Eignung der verfügbaren Informationen und zur Funktionsfähigkeit des Lebenszeichenansatzes treffen. Außerdem wird im Methodentest ein Verfahren entwickelt und erprobt, wie sich Registerangaben zuverlässig verknüpfen lassen (Record Linkage). Darüber hinaus wird erstmals ein Verfahren aufgesetzt, um Unstimmigkeiten aufzuklären, die beim Abgleich der verschiedenen Registerangaben auffallen (Wohnsitzanalyse). Abschließend wird eine übergreifende Einschätzung vorgenommen, inwieweit die neuen Verfahren grundsätzlich geeignet sind, Bevölkerungszahlen für Bund, Länder und Gemeinden zu ermitteln.

Für den Registerzensus müssen folgende grundlegende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Datengrundlage: Die erforderlichen Informationen kommen aus unterschiedlichen Quellen. Einige Themenbereiche können mit bereits bestehenden Registern abgedeckt werden. Der Zugang zu den Daten muss hier für die amtliche Statistik rechtlich, technisch und organisatorisch geregelt werden. In anderen Themenbereichen, in denen derzeit noch keine Datenquellen dauerhaft und flächendeckend vorhanden sind, müssen Register weiterentwickelt oder eingerichtet werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum können beispielsweise langfristig von den Befragungen einer Gebäude- und Wohnungszählung entlastet werden, sobald ein Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) aufgebaut ist.
  • Datenqualität: Die genutzten Daten aus den verschiedenen Registern dienen ursprünglich primär der Verwaltung und wenden zum Teil andere Standards oder Definitionen an. Sie müssen aufbereitet und qualitätsgesichert werden. Dafür werden gemeinsame Verfahren entwickelt, um letztlich Ergebnisse des Zensus liefern zu können, die den Qualitätsansprüchen der amtlichen Statistik gerecht werden.
  • Datenverknüpfung: Um das Once-Only-Prinzip umzusetzen, müssen die erforderlichen Informationen datenschutzkonform miteinander verknüpft werden. Dafür sind nicht nur die technischen, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
  • Rechtlicher Rahmen: Neben konzeptionellen Arbeiten müssen für die Vorbereitung und Durchführung des Registerzensus weitere nationale Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Auf EU-Ebene ist darüber hinaus die Rahmenverordnung "European Statistics on Population and Housing" (ESOP) in Vorbereitung. Perspektivisch wird eine jährliche Durchführung des Zensus in fast allen Themenbereichen angestrebt, ergänzt um unterjährige Ergebnisübermittlungen in den Bevölkerungsstatistiken.