Registerzensus Wie funktioniert der Registerzensus?

Die Methode des Zensus soll schrittweise hin zu einem registerbasierten Verfahren weiterentwickelt werden. Die Daten des Registerzensus zu den Themenbereichen Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen, Haushalte und Familien sowie Arbeitsmarkt und Bildung sollen, so weit wie möglich, aus vorhandenen Quellen der Verwaltung und Statistik gewonnen, automatisiert zusammengeführt sowie aufbereitet werden. Benötigte Informationen sollen zukünftig nur dort bei den Bürgerinnen und Bürgern abgefragt werden, wo sie nicht bzw. nicht in ausreichender Qualität oder Detailtiefe vorliegen. 2031 ist ein wichtiger Entwicklungsschritt auf dem Weg dorthin. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Methode wird von Anfang an mitgedacht. Neue Datenquellen sollen zum Beispiel identifiziert und einbezogen werden, wenn sie geeignet sind.

Vergroessern

Bevölkerung

In Deutschland gilt generell eine Meldepflicht für Bürgerinnen und Bürger. In allen Kommunen stehen Melderegister zur Verfügung. Die darin enthaltenen demografischen Informationen bilden die Grundlage, um Bevölkerungszahlen zu gewinnen.

Um Über- und Untererfassungen in den Melderegistern festzustellen, wird im Registerzensus über den sogenannten Lebenszeichenansatz geprüft, ob Personen weitere Kontakte mit der Verwaltung hatten, zum Beispiel mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Daten der Melderegister werden also mit administrativen Lebenszeichen aus weiteren Verwaltungsdaten abgeglichen. Daneben wird ein Verfahren entwickelt, mit dem sich Unstimmigkeiten beim Wohnsitz aufklären lassen. Die registerbasierte Ermittlung von Einwohnerzahlen wird aktuell in einem Methodentest umfassend erprobt.

Für die Übergangszeit bis 2031 müssen Lieferverpflichtungen gegenüber der EU weiterhin zuverlässig erfüllt werden. Das sogenannte Kombinationsmodell soll die Bevölkerungsfortschreibung um schon bestehende bzw. zusätzliche Anforderungen erweitern. Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung werden mit jährlichen Datenlieferungen aus den Melderegistern zusammengeführt, um regionale oder fachliche Untergliederungen zu bieten, die bei den von der Bevölkerungsfortschreibung ermittelten Einwohnerzahlen noch fehlen. So sollen zukünftig geokodierte Bevölkerungszahlen bereitgestellt werden.

Gebäude und Wohnungen

Neben den Daten zur Bevölkerung stellt der Registerzensus auch Informationen zu Gebäuden mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften und den Wohnungen darin sowie zur Wohnsituation der Bevölkerung bereit. Dies umfasst Angaben zur Struktur des Gebäude- und Wohnungsbestandes (zum Beispiel die Gebäudeart, das Baujahr oder die Wohnfläche), zu den Eigentumsverhältnissen und zu einigen energetischen Merkmalen von Gebäuden und Wohnungen.

Die derzeit in Deutschland vorhandenen Datenbestände enthalten jedoch nur einen kleinen Teil der Informationen, die der Registerzensus zu Gebäuden und Wohnungen benötigt. Für das Berichtsjahr 2031 muss daher erneut eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt werden. Dafür werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in Deutschland befragt.

Langfristig sollen die benötigten Basisdaten über ein derzeit noch nicht flächendeckend vorhandenes Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) bereitgestellt werden. Auch zahlreiche Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene haben Bedarf an einem GWR, um ihre Verwaltungsaufgaben erfüllen zu können. Daher sollte es als Verwaltungsregister aufgebaut werden und Informationen zu allen Gebäuden in Deutschland unabhängig von ihrer Nutzung bereitstellen.

Das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) könnte zum Beispiel tief regional untergliederte und besser vernetzte Daten für die Planung und Verwaltung im Immobilienbereich bereitstellen, unter anderem zur Verfügbarkeit von Wohnraum, zum Monitoring der Klimaschutzziele sowie zum Hochwasser- und Emissionsschutz. Das GWR könnte zudem mehr Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen im Immobiliensektor und auf dem Bodenmarkt schaffen.

Im August 2021 veranstalteten das Statistische Bundesamt (Destatis), das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Nationale Normenkontrollrat (NKR) einen Online-Workshop, um über Anforderungen und Nutzungsmöglichkeiten eines Gebäude- und Wohnungsregisters zu diskutieren. Die Präsentationen stehen online zur Verfügung.

Anschriftenregister

Mit dem Anschriftenregister soll eine zentrale, kontinuierlich gepflegte Sammlung aller Anschriften in Deutschland für die amtliche Statistik aufgebaut werden. Daneben soll es ausgewählte Zusatzinformationen wie zum Beispiel geografische Koordinaten, die Verfügbarkeit von Wohnraum oder die Zugehörigkeit zu verschiedenen Gebietsgliederungssystemen enthalten. Das Anschriftenregister wird zur Aufbereitung der Bevölkerungsdaten im Registerzensus und zur Geokodierung von Ergebnissen eingesetzt. Es wird auch für andere Bundes- und Landesstatistiken zur Verfügung stehen.

Haushalte und Familien

Der Registerzensus liefert auch Informationen zu den Haushalts- und Familienstrukturen sowie zu den Wohnverhältnissen der Bevölkerung, beispielsweise wie groß die Haushalte sind oder welche durchschnittliche Wohnfläche Alleinerziehenden zur Verfügung steht. Um ableiten zu können, wer gemeinsam in einem Haushalt wohnt, ist es erforderlich, verschiedene Datenquellen miteinander zu verknüpfen, insbesondere Daten der Melderegister, des Einrichtungsregisters sowie der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Perspektivisch könnten auch Daten eines Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) genutzt werden.

Einrichtungsregister

Nicht alle Menschen in Deutschland leben in einem Haushalt, in dem sie sich selbst versorgen. Deshalb soll ein Einrichtungsregister in der Statistik geführt werden, um solche Lebensbereiche identifizieren zu können. Das Einrichtungsregister wird Informationen zu Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wie beispielsweise für ältere und pflegebedürftige Menschen, für Wohnungslose sowie für Studierende bereitstellen. Es wird unter anderem Daten zur Art der Einrichtung, zu ihren Anschriften und Trägern enthalten. Informationen zu Personen, die in diesen Einrichtungen leben, werden nicht erhoben. Neben dem Registerzensus soll das Einrichtungsregister auch für andere relevante Bundes- und Landesstatistiken nutzbar sein.

Arbeitsmarkt

Der Registerzensus umfasst auch Angaben zur Arbeitsmarktbeteiligung der Bevölkerung. Dazu gehört der Erwerbsstatus, also die Unterscheidung in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen. Für die Erwerbstätigen werden weitere Merkmale zur Stellung im Beruf, zum Beruf selbst, zum Wirtschaftszweig und Arbeitsort ermittelt. In Deutschland existiert bislang keine einheitliche Datengrundlage, in der diese Informationen für alle arbeitsmarktrelevanten Personengruppen erfasst werden. Die Angaben zur Arbeitsmarktbeteiligung sollen sich deshalb aus vorhandenen Datenquellen zusammensetzen wie zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit, den Finanzbehörden der Länder oder der Personalstandstatistik. Die Informationen werden für jede Person miteinander verknüpft und abgeglichen, um dann die Zuordnung zu den Merkmalen nach allgemeingültigen und plausiblen Regeln vorzunehmen. Für Erwerbstätige ist die Haupttätigkeit festzustellen, falls Personen mehr als eine Tätigkeit parallel ausüben. Bei der Stellung im Beruf ist zu unterscheiden, ob jemand beispielsweise abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist.

Bildung

Darüber hinaus beinhaltet der Registerzensus Angaben zur Bildung der Bevölkerung. Dabei handelt es sich um den höchsten erreichten Bildungsabschluss (Bildungsstand). Hinzu kommt die Bildungsbeteiligung, also ob sich Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt in Bildung oder Ausbildung befinden. Bildungsangaben zur gesamten Bevölkerung können bislang nur über Befragungen erfasst werden, da es kein einheitliches Register gibt. Mit dem Aufbau eines Bildungsverlaufsregisters außerhalb des Registerzensus soll perspektivisch eine solche statistische Datenbasis geschaffen werden, in der beispielsweise Angaben zu neu erworbenen Bildungsabschlüssen aus den laufenden Bildungsstatistiken konsolidiert werden. Zunächst ist für den Registerzensus die Nutzung von Datenquellen aus der Verwaltung und Statistik vorgesehen, in denen schon jetzt Bildungsmerkmale für einzelne Personengruppen erfasst werden. Beispiele sind der Zensus 2022, die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und der Mikrozensus. Einmal erworbene Bildungsabschlüsse bleiben über den Lebensverlauf hinweg erhalten. Deshalb sollen in die Datenaufbereitung Angaben zum Bildungsstand einfließen, die im Vorjahr im Registerzensus ermittelt wurden. Die unterschiedlichen Daten müssen verknüpft und integriert werden. Schließlich sind geeignete Hochrechnungs- sowie Schätzverfahren zu entwickeln und zu testen, um vorhandene Datenlücken schließen sowie zuverlässige Bildungsangaben ermitteln zu können.