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Adoptionen und Sorgerecht 2025: Familiengerichte entzogen zum Schutz der Kinder 14 684 Mal das Sorgerecht

15. Juli 2026 – Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann das Jugendamt, insbesondere wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden, als letzte Instanz das Familiengericht anrufen. Das Familiengericht entscheidet dann über erforderliche Maßnahmen zum Wohl der Kinder oder Jugendlichen. Im Jahr 2025 wurde das Familiengericht zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung insgesamt 23 126 Mal angerufen. Mit 82 % war die überwiegende Mehrheit der betroffenen Kinder unter 14 Jahre alt. Jungen waren mit 11 792 Fällen etwas häufiger vertreten als Mädchen mit 11 334 Fällen.

Eine mögliche Maßnahme des Familiengerichts ist dabei die Entziehung der elterlichen Sorge. Sie gilt als letztes Mittel zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung und darf nur auf Beschluss eines Familiengerichts erfolgen (§ 1666 Absatz 3 Nummer 6 BGB). Im Jahr 2025 haben die Familiengerichte in Deutschland insgesamt in 14 684 Fällen einen vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Damit sind die Sorgerechtsentzüge das zweite Jahr in Folge gesunken, gegenüber dem Vorjahr betrug der Rückgang 3,2 % oder 484 Fälle.

In 7 045 Fällen entzogen die Familiengerichte den Eltern das Sorgerecht im Jahr 2025 vollständig, in 7 639 Fällen handelte es sich um einen Teilentzug des elterlichen Sorgerechts. In beiden Fällen waren Jungen leicht häufiger betroffen als Mädchen: Bei den vollständigen Sorgerechtsentzügen lag der Anteil der Jungen bei 53 % und bei den Teilentzügen bei 51 %.

In gut drei Viertel aller Sorgerechtsentzüge standen Kinder unter 14 Jahren im Mittelpunkt (76 %). Bei den vollständigen Sorgerechtsentzügen lag der Anteil der unter 14-jährigen Kinder bei 72 %, während er bei den Teilentzügen mit 80 % deutlich höher ausfiel.

Diese und weitere Ergebnisse zu den Sorgerechtsentzügen aufgrund von Kindeswohlgefährdungen können der verlinkten Online-Tabelle auf der Themenseite "Adoptionen und Sorgerecht" entnommen werden. Ausführliche Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistiken rund um das Thema "Sorgerecht" - insbesondere zu Sorgeerklärungen, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Pflegeerlaubnissen - sind in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Stichwort "Sorgerecht" (Suchcode: 22522) zu finden. Hintergrundinformationen zur Methodik und Qualität der Statistiken enthält der neue Qualitätsbericht.