Asylbewerberleistungen Asylbewerber­leistungen 2020: Zahl der Leistungs­berechtigten um 3% gesunken

Am Jahresende 2020 bezogen rund 382 000 Personen in Deutschland Regel­leistungen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz (AsylbLG). Damit sank die Zahl der Leistungs­bezieherinnen und -bezieher nach dem Höchststand im Jahr 2015 zum vierten Mal in Folge und verringerte sich um 3 % gegenüber 2019 (394 000 Personen).

Leistungs­berechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG (Stand: 31.12.2019) erfüllen. 63 % der Regelleistungs­empfänger­innen und -empfänger waren männlich und 37 % weiblich. 32 % waren minderjährig, 67 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % bereits 65 Jahre und älter.

Die meisten Leistungs­berechtigten stammten aus Asien (53%), 24 % stammten aus Afrika und 19 % aus Europa. Neben den Regel­leistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfs­situationen gewährt werden. Zum Jahresende 2020 erhielten 149 000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren 1525 Leistungs­berechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.


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