Am Jahresende 2020 bezogen rund 382 000 Personen in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Damit sank die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem Höchststand im Jahr 2015 zum vierten Mal in Folge und verringerte sich um 3 % gegenüber 2019 (394 000 Personen).
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG (Stand: 31.12.2019) erfüllen. 63 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger waren männlich und 37 % weiblich. 32 % waren minderjährig, 67 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % bereits 65 Jahre und älter.
Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (53%), 24 % stammten aus Afrika und 19 % aus Europa. Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Zum Jahresende 2020 erhielten 149 000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren 1525 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
Weiterführende Informationen sind im Themenbereich Asylbewerberleistungen abrufbar.