Die Väterbeteiligung bezeichnet den prozentualen Anteil der Kinder, für die (mindestens) ein männlicher Leistungsbezieher Elterngeld bezogen hat, an allen im betrachteten Zeitraum geborenen Kindern. Seit der Anfang 2020 angepassten Berechnung werden hierbei nur Kinder berücksichtigt, für die (mindestens) ein Elterngeldbezug gemeldet wurde. In der Vergangenheit wurden hierunter auch Kinder gezählt, für die kein Elterngeldanspruch bestand (z. B. Kinder von ausländischen Schutzsuchenden). Zur besseren Vergleichbarkeit beruhen die obigen Werte alle auf der angepassten Berechnungsmethode.