Eltern- und Kindergeld Beendete Leistungs­bezüge für Geburts­zeiträume - Länder, Geburten, Väterbeteiligung am Elterngeld

Die Väter­beteiligung bezeichnet den prozentualen Anteil der Kinder, für die (mindestens) ein männlicher Leistungs­bezieher Elterngeld bezogen hat, an allen im betrachteten Zeitraum geborenen Kindern. Seit der Anfang 2020 angepassten Berechnung werden hierbei nur Kinder berücksichtigt, für die (mindestens) ein Eltern­geldbezug gemeldet wurde. In der Vergangenheit wurden hierunter auch Kinder gezählt, für die kein Elterngeld­anspruch bestand (z. B. Kinder von ausländischen Schutz­suchenden). Zur besseren Vergleich­barkeit beruhen die obigen Werte alle auf der angepassten Berechnungs­methode.