Für im Jahr 2022 geborene Kinder haben in Deutschland insgesamt rund 1,012 Millionen Personen Elterngeld bezogen, davon 689 000 Mütter und 323 000 Väter. Die Zahl der Elterngeldbeziehenden ist damit gegenüber dem vorigen abgeschlossenen Geburtsjahr 2021 um 7,8 % gesunken. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum ging die Zahl der Geburten deutschlandweit um etwa 7,1 % zurück.
Insgesamt erfasste die Elterngeldstatistik Leistungsbezüge für 708 288 im Jahr 2022 geborene Kinder. Hiervon wurde bei 327 912 Kindern ein Elterngeldbezug durch mindestens einen männlichen Leistungsbezieher festgestellt. Die sogenannte „Väterbeteiligung“ bleibt damit nahezu unverändert bei 46,3 %. Im vorigen abgeschlossenen Geburtsjahr (2021) lag die Väterbeteiligung bei 46,2 %. Die „Mütterbeteiligung“ bei im Jahr 2022 geborenen Kindern lag mit 98,4 % mehr als doppelt so hoch.
Deutliche Unterschiede zwischen Müttern und Vätern bei der Bezugsdauer
Nach wie vor gibt es deutliche Unterschiede bei der Dauer des Elterngeldbezugs. Die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern beträgt im fünften Jahr in Folge 3,3 Monate. Bei Müttern liegt sie dagegen nach kontinuierlicher Steigerung - auch durch immer intensivere Inanspruchnahme von Elterngeld Plus - nun bei 14,0 Monaten.
Insgesamt haben die Elterngeldstellen für im Jahr 2022 geborene Kinder über 10,7 Millionen Elterngeldmonate bewilligt. Hiervon entfiel jeder 10. Monat (10,0 %) auf einen männlichen Leistungsbezieher.
Höherer Elterngeldanspruch bei Vätern aufgrund von Einkommensunterschieden
Auch bei der Höhe des Elterngeldanspruchs zeigen sich deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede. Während vor der Geburt erwerbstätige Mütter in Deutschland Elterngeld in Höhe von im Schnitt 999 Euro monatlich bezogen, erhielten vor der Geburt erwerbstätige Väter durchschnittlich 1 365 Euro monatlich. Dies erklärt sich vor allem aus den weiterhin bei Männern und Frauen deutlich unterschiedlichen Einkommenshöhen. So betrug das für die Elterngeldberechnung relevante Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt bei Männern durchschnittlich 2 263 Euro, bei den Frauen hingegen 1 713 Euro monatlich.
Erstmals Daten zu Beziehende mit Höchstbetrag
Erstmals werden Daten zur Anzahl der Beziehenden veröffentlicht, die Anspruch auf den Höchstbetrag des Elterngeldes haben. Demnach hatten 15,9 % aller Elterngeldbeziehenden im ersten Bezugsmonat Anspruch auf den Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich (beim Basiselterngeld) beziehungsweise 900 Euro monatlich (beim Elterngeld Plus). Unter den Vätern lag der Anteil bei 27,3 %, unter den Müttern bei 10,6 %. Anspruch auf den Höchstbetrag haben Personen, die vor der Geburt ein Elterngeld-Netto von mindestens 2 770 Euro hatten.
Methodische Hinweise:
Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf abgeschlossenen Elterngeldbezügen für Kinder eines bestimmten Geburtsjahres. Erst nach Abschluss aller Elterngeldbezüge für Kinder dieses Geburtsjahres können Auswertungen zur tatsächlichen Inanspruchnahme erfolgen.
Grundlage der Berechnung der sogenannten "Väterbeteiligung" ist die Anzahl der Kinder, die in einem bestimmten Jahr geboren wurden und für die Elterngeld ausgezahlt wurde. Die Väterbeteiligung bezeichnet den prozentualen Anteil der Kinder, für die (mindestens) ein männlicher Leistungsbezieher Elterngeld bezogen hat, an allen im betrachteten Zeitraum geborenen Kindern, für die Elterngeld bewilligt wurde. Würde für jedes Kind sowohl die Mutter als auch der Vater Elterngeld beziehen, so würde sowohl die Mütter- als auch die Väterbeteiligung jeweils 100 % betragen.
Weitere Informationen:
Basisdaten und lange Zeitreihen zu diesen und weiteren Merkmalen können über das Tabellenangebot in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden - Tabellen: 22922 Elterngeld.
Bitte beachten Sie auch unseren Statistischen Bericht "Elterngeld - Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2022 geborene Kinder" auf unserer Themenseite Eltern- und Kindergeld unter Publikationen - Statistische Berichte.