Prostituiertenschutz Prostitutionsgewerbe

Ein Prostitutions­gewerbe betreibt nach § 2 Absatz 3 ProstSchG, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

  1. eine Prostitutionsstätte betreibt,
  2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  3. eine Prostitutions­veranstaltung organisiert oder durchführt oder
  4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.