Prostituiertenschutz Gültige Erlaubnisse für ein Prostitutions­gewerbe in Deutschland am 31.12.2018 nach Bundesländern

Gültige Erlaubnisse für ein Prostitutions­gewerbe in Deutschland am 31.12.2018 nach Bundesländern1 , 2
Bundesländer1 , 2Anzahl der Prostitutionsgewerbe
1: Einschließlich aufgrund der Übergangsregelung nach § 37 Absatz 4 ProstSchG betriebener Prostitutionsgewerbe.
2: Regionalisiert nach dem Sitz der zuständigen Behörde, mit Ausnahme der Prostitutionsstätten. Diese werden  nach dem Ort der Stätte regionalisiert.
3: Anträge liegen vor. Bis zum Stichtag erfolgte jedoch keine Erteilung von Erlaubnissen.
4: Hierbei handelt es sich ausschließlich um Gewerbe, deren Fortführung durch die Übergangsregelung des § 37 Absatz 4 Prostituiertenschutzgesetz als erlaubt gilt.
. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten.
- = Nichts vorhanden.
Deutschland1 600
Baden-Württemberg326
Bayern557
Berlin.
Brandenburg10
Bremen3-
Hamburg87
Hessen42
Mecklenburg-Vorpommern.
Niedersachsen116
Nordrhein-Westfalen209
Rheinland-Pfalz26
Saarland10
Sachsen.
Sachsen-Anhalt57
Schleswig-Holstein84
Thüringen4.

Stand 26. November 2019

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