Sozial- und Eingliederungshilfe Rund 377 000 Personen erhielten im Laufe des Jahres 2022 Hilfe zur Pflege

Im Jahr 2022 erhielten in Deutschland insgesamt rund 377 000 Personen Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII . Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 5,9 %. Während die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen um 2,4 % zunahm, sank die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen insgesamt (einschließlich teilstationäre und Kurzzeitpflege) um 7,4 %.

Grund für den Rückgang ist die Pflegereform zum 1. Januar 2022, wonach die Kosten für vollstationäre Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) je nach bisheriger Verweildauer im Heim mit monatlichen Zuschlägen von bis zu 70 % des Eigenanteils aus der sozialen Pflegeversicherung bezuschusst werden.

Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der stationären Pflege sank insgesamt von rund 329 000 um 7,6 % auf knapp 305 000 Personen. Der größte Rückgang entfiel mit - 15,6 % auf Personen mit Pflegegrad 5.

Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des SGB XI aufbringen. Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen, da sie körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Rund 70 000 beziehungsweise 19 % der Empfängerinnen und Empfänger erhielten Hilfe zur Pflege insbesondere zu Hause und damit außerhalb einer Einrichtung und 310 000 in einer Einrichtung (82 %) wie beispielsweise in einem Pflegeheim. Etwa 3 200 Personen erhielten im Laufe des Jahres Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl außerhalb als auch in einer Einrichtung. Der Anteil der Frauen unter allen Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zur Pflege ist mit 61 % außerhalb von Einrichtungen und 63 % in Einrichtungen höher als der jeweilige Anteil der Männer.

Die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen waren durchschnittlich 73 Jahre alt. Darunter erhielten 49 000 Personen häusliche Pflegehilfe (70 %) und knapp 38 000 Pflegegeld (54 %). Bei beiden Leistungsarten war die Mehrheit der Empfängerinnen und Empfänger aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in Pflegegrad 2 eingeordnet.

Von den durchschnittlich 79 Jahre alten Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung erhielten rund 305 000 Personen (98 %) Leistungen der stationären Pflege. Rund 121 000 Empfängerinnen und Empfänger und damit 39 % erhielten die Leistungen der stationären Pflege in Pflegegrad 3 aufgrund schwerer Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Knapp 98 000 Personen (32 %) waren Pflegegrad 4 wegen schwerster Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten zugeordnet. Rund 62 000 Personen (20 %) waren Pflegegrad 2 zugeordnet und gut 50 000 Personen (16 %) Pflegegrad 5 aufgrund schwerster Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.