Sozial- und Eingliederungshilfe Rund 407 000 Personen erhielten im Laufe des Jahres 2023 Hilfe zur Pflege

Im Jahr 2023 erhielten in Deutschland insgesamt rund 407 000 Personen Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII . Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 8,1 %. Im Vorjahr ging die Empfängerzahl aufgrund der Pflegereform zum 1. Januar 2022 noch um 5,9 % zurück.

Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen stieg um 8,9 %, in Einrichtungen (einschließlich teilstationäre und Kurzzeitpflege) nahm deren Anzahl um 7,9 % zu. Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der stationären Pflege stieg insgesamt von knapp 305 000 um 7,8 % auf 328 000 Personen.

Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des SGB XI aufbringen. Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen, da sie körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Etwa 76 000 bzw. 19 % der Empfängerinnen und Empfänger erhielten Hilfe zur Pflege insbesondere zu Hause und damit außerhalb einer Einrichtung und knapp 335 000 in einer Einrichtung (82 %) wie bspw. in einem Pflegeheim. Knapp 3 700 Personen erhielten im Laufe des Jahres Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl außerhalb als auch in einer Einrichtung. Der Anteil der Frauen unter allen Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zur Pflege ist mit 61 % außerhalb von Einrichtungen und 64 % in Einrichtungen höher als der jeweilige Anteil der Männer.

Die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen waren durchschnittlich 72 Jahre alt. Darunter erhielten knapp 52 000 Personen häusliche Pflegehilfe (68 %) und rund 42 000 Pflegegeld (56 %). Bei beiden Leistungsarten war die Mehrheit der Empfängerinnen und Empfänger aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in Pflegegrad 2 oder 3 eingeordnet.

Von den durchschnittlich 80 Jahre alten Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung erhielten rund 328 000 Personen (98 %) Leistungen der stationären Pflege. Rund 135 000 Empfängerinnen und Empfänger und damit 40 % erhielten die Leistungen der stationären Pflege in Pflegegrad 3 aufgrund schwerer Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Knapp 109 000 Personen (33 %) waren Pflegegrad 4 wegen schwerster Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten zugeordnet. Rund 64 000 Personen (19 %) waren Pflegegrad 2 zugeordnet und gut 52 000 Personen (16 %) Pflegegrad 5 aufgrund schwerster Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.