Am Jahresende 2024 erhielten in Deutschland 233 240 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Das sind 3,9 % mehr als im Dezember 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, handelt es sich hier um vorläufige Ergebnisse.
Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen, die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmenbezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht in anderer Weise decken können, zum Beispiel durch Renteneinkünfte oder durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII . Außerhalb von Einrichtungen kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Personen im Vorruhestand mit niedriger Rente in Betracht.
Die Veröffentlichung der vorläufigen Zahl der Empfängerinnen und Empfänger erfolgt auf Grundlage der für Berichtsjahr 2024 bis zum Stichtag 15.04.2025 in den statistischen Ämtern der Länder vorliegenden Daten.
Bundesland | Insgesamt |
---|---|
Stand: 15.04.2025. | |
Deutschland | 233 240 |
Baden-Württemberg | 21 045 |
Bayern | 28 280 |
Berlin | 13 275 |
Brandenburg | 5 985 |
Bremen | 3 005 |
Hamburg | 5 985 |
Hessen | 21 675 |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 040 |
Niedersachsen | 25 160 |
Nordrhein-Westfalen | 56 725 |
Rheinland-Pfalz | 9 935 |
Saarland | 3 385 |
Sachsen | 9 085 |
Sachsen-Anhalt | 7 395 |
Schleswig-Holstein | 10 490 |
Thüringen | 5 770 |
Endgültige und umfangreiche Ergebnisse zur Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt 2024 werden voraussichtlich Ende August 2025 veröffentlicht.