Sozial- und Eingliederungshilfe 233 240 Personen erhielten Ende 2024 Hilfe zum Lebensunterhalt

Am Jahresende 2024 erhielten in Deutschland 233 240 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Das sind 3,9 % mehr als im Dezember 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, handelt es sich hier um vorläufige Ergebnisse.

Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen, die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmenbezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht in anderer Weise decken können, zum Beispiel durch Renteneinkünfte oder durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII . Außerhalb von Einrichtungen kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Personen im Vorruhestand mit niedriger Rente in Betracht.

Die Veröffentlichung der vorläufigen Zahl der Empfängerinnen und Empfänger erfolgt auf Grundlage der für Berichtsjahr 2024 bis zum Stichtag 15.04.2025 in den statistischen Ämtern der Länder vorliegenden Daten.

Vorläufige Ergebnisse der Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt 2024
BundeslandInsgesamt
Stand: 15.04.2025.
Deutschland233 240
Baden-Württemberg21 045
Bayern28 280
Berlin13 275
Brandenburg5 985
Bremen3 005
Hamburg5 985
Hessen21 675
Mecklenburg-Vorpommern6 040
Niedersachsen25 160
Nordrhein-Westfalen56 725
Rheinland-Pfalz9 935
Saarland3 385
Sachsen9 085
Sachsen-Anhalt7 395
Schleswig-Holstein10 490
Thüringen5 770

Endgültige und umfangreiche Ergebnisse zur Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt 2024 werden voraussichtlich Ende August 2025 veröffentlicht.