Wohngeld Wohngeld

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohn­kosten. Bezugs­berechtigt sind – gemäß den Vorschriften des Wohngeld­gesetzes – einkommens­schwächere Haus­halte, damit diese die Wohn­kosten für angemessenen und familien­gerechten Wohn­raum tragen können.

Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss geleistet. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der zu berück­sichtigenden Haushalts­mitglieder, deren monatlichem Gesamt­einkommen sowie der zu berück­sichtigenden Miete beziehungs­weise Belastung. Den größeren Teil der Wohn­kosten müssen in jedem Fall Mieterinnen und Mieter beziehungs­weise Eigentümerinnen und Eigentümer selbst tragen.