Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen Welche Stelle meldet eine wohnungslose Person, die in einer anderen Gemeinde untergebracht wird?

In Sonderfällen, bei denen wohnungslose Personen zwar im Zuständigkeitsbereich einer Gemeinde verbleiben (etwa, weil die Akte dort verbleibt und die Kosten übernommen werden), jedoch die Unterbringung außerhalb erfolgt, verbleibt die Auskunftspflicht bei der Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsvorgang und/oder die Kostenübernahme liegen. Die Auskunftspflicht obliegt also der Stelle, die die Unterbringung veranlasst.