Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen Wann muss ich meine Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln?

Innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dem Stichtag (31. Januar 2023) ist eine Übermittlung in sich schlüssiger und nach einheitlichen Standards formatierten Daten durch die auskunftspflichtigen Stellen an das Statistische Bundesamt vorzunehmen. Erstmöglicher Übermittlungstermin ist somit der 01. Februar 2022 und der letztmögliche Übermittlungstermin ist entsprechend der 14. März 2022 (Ausnahme Berlin: 15. März 2022).