Ja, für jede am Stichtag untergebrachte Person ist eine separate Angabe vorzunehmen bzw. ein separater Datensatz zu übermitteln, auch für alle zu einem Haushalt gehörenden Personen (weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Fachinformation zur Statistik).
Auch im Falle nicht bzw. nicht vollständig vorliegender oder bekannter Informationen zu den persönlichen Erhebungsmerkmalen ist für jede Person, die gemäß den aufgeführten Regelungen des Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) in die Erhebung einzubeziehen ist, ein Datensatz anzulegen und zu übermitteln. Dieser muss alle vorliegenden Informationen zu den Erhebungsmerkmalen enthalten.