Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen Muss für jede untergebrachte wohnungslose Person ein eigener Datensatz übermittelt werden?

Ja, für jede am Stichtag untergebrachte Person ist eine separate Angabe vorzunehmen bzw. ein separater Datensatz zu übermitteln, auch für alle zu einem Haushalt ge­hö­ren­den Personen (weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Fachinformation zur Statistik).

Auch im Falle nicht bzw. nicht vollständig vorliegender oder bekannter Informationen zu den persönlichen Erhebungsmerkmalen ist für jede Person, die gemäß den aufgeführten Regelungen des Wohnungs­losen­bericht­erstattungs­gesetz (WoBerichtsG) in die Erhebung einzubeziehen ist, ein Datensatz anzulegen und zu übermitteln. Dieser muss alle vorliegenden Informationen zu den Erhebungsmerkmalen enthalten.