Jede zu einem gemeinsamen Haushalt gehörige Person muss im abgegebenen Datensatz dieselben Haushaltsangaben vorweisen. So ist beispielsweise für eine alleinerziehende Mutter mit Kind sowohl für das Kind als auch für die Mutter der Haushaltstyp "alleinerziehend" und die Haushaltsgröße "2" anzugeben. Dies gilt entsprechend für alle anderen Haushaltskonstellationen. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Fachinformation zur Statistik.