Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen Ich habe einen Heranziehungsbescheid erhalten, was muss ich tun?

Wenn Sie einen Heranziehungsbescheid erhalten haben, sind Sie uns als aus­kunfts­pflich­ti­ge Stelle für die Statistik benannt worden und müssen entsprechend eine Datenmeldung für die Statistik vornehmen.

Sie müssen auch dann eine Meldung für die Statistik abgeben, wenn in Ihrem Zu­stän­dig­keits­be­reich zum Stichtag keine wohnungslosen Personen untergebracht sind. In diesem Fall ist eine Datenmeldung in Form einer Fehlanzeige erforderlich.