Wenn Sie einen Heranziehungsbescheid erhalten haben, sind Sie uns als auskunftspflichtige Stelle für die Statistik benannt worden und müssen entsprechend eine Datenmeldung für die Statistik vornehmen.
Sie müssen auch dann eine Meldung für die Statistik abgeben, wenn in Ihrem Zuständigkeitsbereich zum Stichtag keine wohnungslosen Personen untergebracht sind. In diesem Fall ist eine Datenmeldung in Form einer Fehlanzeige erforderlich.