Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen Wer ist als Anbieter anzugeben, wenn die Gemeinde Eigentümer der Immobilie ist, diese jedoch von einem Träger betrieben wird?

Als Anbieter ist der Betreiber der Immobilie anzugeben, der für die Pflege, Erhaltung und Aus­stat­tung zuständig ist. Lässt sich nicht trennen, wer für Pflege, Erhaltung und Aus­stat­tung zuständig ist, so ist "sonstige Stelle" anzugeben.