Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen
Wer ist als Anbieter anzugeben, wenn die Gemeinde Eigentümer der Immobilie ist, diese jedoch von einem Träger betrieben wird?
Als Anbieter ist der Betreiber der Immobilie anzugeben, der für die Pflege, Erhaltung und Ausstattung zuständig ist. Lässt sich nicht trennen, wer für Pflege, Erhaltung und Ausstattung zuständig ist, so ist "sonstige Stelle" anzugeben.