Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen Welche Personen sind nicht in die Erhebung einzubeziehen?

Nicht in die Erhebung einzubeziehen sind:

  • Personen, die zum Stichtag nicht wegen Wohnungslosigkeit in einer Einrichtung untergebracht sind,
  • Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, von Suchtkliniken, von betreuten Wohnungen der Jugendhilfe oder von Unterkünften für Geflüchtete, siehe hierzu auch die nachfolgenden Hinweise!),
  • wohnungslose Personen, die bei Freunden, Familie oder Bekannten untergekommen sind,
  • Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben,
  • Personen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind,
  • Personen, die zwar von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind, beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung,
  • Personen, die die Wohnungslosigkeit überwunden haben, aber noch Unterstützung durch das Hilfesystem erhalten.