Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen Was ist zu tun, wenn am Stichtag 31. Januar im örtlichen Zuständigkeitsbereich keine wohnungslosen Personen untergebracht sind?

Auskunftspflichtige Stellen, in deren Zuständigkeitsbereich am Stichtag keine wohnungslosen Personen untergebracht sind, sind dennoch zur Abgabe einer Meldung mit "Fehlanzeige" verpflichtet. Die Meldung einer Fehlanzeige ist über IDEV möglich. Bitte prüfen Sie vor der Abgabe einer Fehlanzeige, ob in Ihrem Zuständigkeitsbereich wohnungslose geflüchtete Personen untergebracht sind. Diese sind gegebenenfalls für die Statistik zu melden. Beachten Sie hierzu die Ausführungen ab Seite 7 in der Fachinformation.