Ja, für jede am Stichtag untergebrachte Person ist eine separate Angabe vorzunehmen beziehungsweise ein separater Datensatz zu übermitteln. Dies gilt auch für alle zum gleichen Haushalt gehörenden Personen, beispielsweise vier Datensätze für einen Haushalt mit vier Personen.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Fachinformation zur Statistik.