Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen Schnelle Fakten zur Statistik

  • Zweck der Erhebung:

    Verbesserung der Datengrundlage für die Armuts- und Reichtums­bericht­erstattung des Bundes sowie der Informationsgrundlage für politisches Handeln

  • Zentrale Erhebung durch das Statistische Bundesamt (§ 1 WoBerichtsG)
  • Jährliche Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmalig in 2022 (§ 2 WoBerichtsG)
  • Vollerhebung mit Auskunftspflicht § 6 Absatz 1 Satz 1 WoBerichtsG in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG)
  • Definition von Wohnungslosigkeit im Rahmen der Erhebung:
    "Wohnungslosigkeit besteht, wenn die Nutzung einer Wohnung durch eine Person oder eine Mehrheit von Personen desselben Haushalts weder durch einen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag noch durch ein dingliches Recht abgesichert ist oder eine Wohnung einer Person oder einer Mehrheit von Personen desselben Haushalts aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht." (§ 3 Absatz 1 WoBerichtsG)
  • Erhebungsgegenstand:

    "Für die Statistik werden Daten erhoben über Personen, denen aufgrund von Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger von Sozialleistungen zum Stichtag wegen Wohnungslosigkeit Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind." (§ 3 Absatz 2 WoBerichtsG)