Abfallwirtschaft
Inverkehrbringung von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten

Inverkehrbringung von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten 2023 1, 2 Überwiegend Wirtschaftszweig (WZ) 22.22.0 und 17.21.0
ProduktartAnzahl
in 1 000
1: Die Erhebung richtet sich nach den definitorischen Kriterien der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.
Demnach zählen zu den ausgewählten Einwegkunststoffprodukten insbesondere Lebensmittelverpackungen, die dazu bestimmt sind, unmittelbar vor Ort verzehrt oder als Take-away-Gericht mitgenommen zu werden.
2: Für 2023 wurden Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig 22.22.0 "Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen" und 17.21.0 "Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe" befragt, ergänzt um potenziell einschlägige Unternehmen aus weiteren Wirtschaftszweigen.
Die Ergebnisse für Berichtsjahr 2023 haben weiterhin eingeschränkte Aussagekraft, da das erstmalige Inverkehrbringen von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten in Deutschland durch weitere Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen erfolgen kann.
. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten.
Sehr leichte Kunststofftragetaschen (< 15 Mikrometer)306 460
Getränkebecherteilweise aus Kunststoff1 320 224
vollständig aus Kunststoff792 631
Lebensmittelverpackungenteilweise aus Kunststoff4 681 798
vollständig aus Kunststoff9 317 598

Stand 29. April 2025