Mit Novellierung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 22.09.2021 wurde eine Reihe neuer Erhebungen im Bereich der Abfallwirtschaft eingeführt. Die neuen Erhebungen liefern Daten zum Aufkommen und zum Verbleib von Verpackungen und Einwegkunststoffprodukten. Dies unterstützt die Erfüllung von umweltstatistischen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission, die sich aus der Verpackungs-, der Einwegkunststoff- und der Hafenauffangrichtlinie ergeben.
Ein wichtiges Element der Verpackungsrichtlinie ist die erweiterte Herstellerverantwortung. Da Verpackungen in der Regel nur eine kurze Nutzungsdauer haben und schnell zu Abfall werden, sind die Hersteller von Verpackungen für deren Sammlung und Entsorgung im Rahmen der Abfallwirtschaft zuständig und müssen auch die Kosten dafür tragen.
Erhebung über systembeteiligungspflichtige Verpackungen
Sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbraucherinnen und -verbrauchern als Abfall anfallen. Um das Recycling dieser Verpackungen zu finanzieren, müssen Unternehmen diese Verpackungen an einem System beteiligen. Die Unternehmen schließen dafür einen Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber. Diese sorgen dafür, dass die Verpackungsabfälle in ganz Deutschland flächendeckend eingesammelt, sortiert und möglichst hochwertig recycelt werden.
Jährlich erhebt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen, differenziert nach Materialart. Zudem erfragt sie die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle von privaten Endverbraucherinnen und -verbraucher gegliedert nach Bundesländern.
So wurden im Jahr 2023 rund 6,2 Millionen Tonnen systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in Verkehr gebracht. Neben den Verpackungen aus Glas (2,3 Millionen Tonnen) sowie Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (2,1 Millionen Tonnen) zählen die Leichtverpackungen aus Kunststoff mit 1,1 Millionen Tonnen zu den meistverwendeten Verpackungsmaterialien.
Rund 8,9 Millionen Tonnen Verpackungen wurden im Jahr 2023 von den Systembetreibern gesammelt beziehungsweise zurückgenommen. Im Verwertungsprozess 2023 wurden rund 5,2 Millionen Tonnen Verpackungen recycelt und 340 000 Tonnen der energetischen Verwertung zugeführt. Bei der energetischen Verwertung dienen Abfälle als direkte Energiequelle zur Strom- oder Wärmeerzeugung. Voraussetzung hierfür ist ein ausreichender Energiegehalt des Abfalls.
Erhebung der Mehrwegverpackungen bei Mehrwegpoolbetreibern
§ 5a Absatz 2 UStatG regelt die Erhebung bei den Betreibern von sogenannten Mehrwegpools. Viele in Deutschland im Umlauf befindliche Mehrwegverpackungen werden im Rahmen von gemeinschaftlich organisierten Mehrwegpools verwendet. Der Begriff der „erstmals an die teilnehmenden Unternehmen abgegebenen Mehrwegverpackungen“ meint solche Verpackungen, die im Rahmen des Mehrwegverpackungspools von den teilnehmenden Unternehmen erstmals verwendet und befüllt werden.
Im Rahmen der Konzeption und Durchführung der Erhebung zeigt sich eine unklare Abgrenzung des Berichtskreises und es ist davon auszugehen, dass weitere Unternehmen als Mehrwegpoolbetreiber agieren, aber noch nicht für diese Erhebung melden. Eine Untererfassung der Mehrwegverpackungen, die gemeinschaftlich durch mehrere Unternehmen genutzt werden und prinzipiell von einem Mehrwegpoolbetreiber zentral gemeldet werden können, ist wahrscheinlich. Wie groß die Untererfassung der Menge ist, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Im Jahr 2023 wurden rund 164 000 Tonnen an Mehrwegverpackungen durch Mehrwegpoolbetreiber erstmals in Verkehr gebracht. Darunter befanden sich knapp 29 000 Tonnen Mehrwegverpackungen aus Kunststoff. In Verkehr befindlich waren im Jahr 2023 insgesamt etwa 1,4 Millionen Tonnen Mehrwegverpackungen und rund 46 000 Tonnen wurden im Berichtsjahr ausgesondert.
Erhebung über nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen
Zu den nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbraucherinnen und -verbrauchern als Abfall anfallen, systemunverträgliche Verkaufs- und Umverpackungen, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie Mehrwegverpackungen. Sie bilden damit das Pendant zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Bei den Mehrwegverpackungen dient die Erhebung als Ergänzung zu den durch Mehrwegpoolbetreiber erstmals an die teilnehmenden Unternehmen abgegebenen Mengen, da hier Unternehmen ihre Mengen melden, die nicht an einem Poolsystem beteiligt sind.
Auch Hersteller nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen sind seit dem 01. Juli 2022 verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren, das als Grundlage für den Berichtskreis dient. Somit ist die Vollständigkeit des Berichtskreises von der Vollständigkeit des Registers abhängig. Wie groß die hierdurch entstehende Untererfassung in Verkehr gebrachter und zurückgenommener nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ist, kann aufgrund der erstmaligen Durchführung der Erhebung nicht beurteilt werden.
So wurden im Jahr 2023 rund 20,9 Millionen Tonnen nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in Verkehr gebracht. Hinzu kommen knapp 2,2 Millionen Tonnen Mehrwegverpackungen. Die erstmals in Verkehr gebrachten pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen belaufen sich auf etwa 396 000 Tonnen.
Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten
Diese Erhebung dient der Umsetzung von Artikel 4 Absatz 1a der Richtlinie 94/62/EG sowie der Umsetzung von Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 und erfasst die Menge der erstmals auf dem Markt bereitgestellten sehr leichten Kunststofftragetaschen, Einwegkunststoff-Getränkebecher, Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen sowie Fischerei-Fanggeräte.
Aktuell basieren die Ergebnisse für die Gesamtzahl der in Deutschland in Verkehr gebrachten Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Einwegkunststoff sowie sehr leichten Kunststofftragetaschen im Wesentlichen auf den Angaben der Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig 22.22.0 „Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen“ sowie dem Wirtschaftszweig 17.21.0 „Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe“. Um die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen, wird laufend geprüft, ob Unternehmen aus weiteren Wirtschaftszweigen in den Berichtskreis aufgenommen und wie sie zielgerichtet identifiziert werden können. Bei den Daten zum Inverkehrbringen von Fischerei-Fanggeräten ist hingegen von einer guten Aussagekraft auszugehen. Hier werden Herstellerinnen und Hersteller von Fischereifanggeräten befragt, die einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) abgezeichnet haben.
Im Jahr 2023 wurden von den befragten Unternehmen rund 306 Millionen sehr leichte Kunststofftragetaschen, 2,1 Milliarden Getränkebecher sowie rund 14 Milliarden Lebensmittelverpackungen erstmals in Verkehr gebracht. Bei den Fischerei-Fanggeräten lag die im Jahr 2023 in Verkehr gebrachte Menge bei rund 35 Tonnen.