Beseitigungsanlagen zur Ablagerung von Abfällen oberhalb der Erdoberfläche (oberirdische Deponien) oder unterhalb der Erdoberfläche (Untertagedeponien).
Die Unterteilung nach Deponieklassen ist in der Deponieverordnung in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Sie geht von Deponien der Klasse 0 für Inertabfälle bis zur Klasse 4 für Untertagedeponien, in denen Abfälle vollständig von Gestein eingeschlossen abgelagert werden.
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden. Erfasst werden alle Deponien in der Betriebsphase. Die Betriebsphase umfasst die Ablagerungs- und Stilllegungsphase. Endgültig stillgelegte Deponien (Nachsorgephase) sind nicht enthalten.
Deponiebereiche mit unterschiedlicher Deponieklasse werden getrennt erfasst.