Umwelt Erstbehandlungsanlage

Ist nach dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) diejenige Anlage, in der nach § 9 Absatz 4 ElektroG bereitgestellte Behälter über die Abholkoordination der Gemeinsamen Stelle im Auftrag des verpflichteten Herstellers oder im Falle der Eigenvermarktung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers entsprechend § 9 Absatz 6 ElektroG einzelne Sammelgruppen oder im sonstigen Auftrag von Herstellern, Vertreibern, Nutzern und Letztbesitzern Elektro- und Elektronikaltgeräte behandelt und entsorgt werden. Sie ist verpflichtet den Stoffstrom bis zum letzten Verbleib zu dokumentieren und in der Statistik anzugeben.