Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, d. h. Abfälle, die aus einer Abfallbehandlung entstanden sind und einer erneuten Abfallbehandlung zugeführt werden. Darunter fallen Abfälle, die mit einem Abfallschlüssel gemäß Europäischem Abfallverzeichnis (EAV) des Abfallkapitels 19 verschlüsselt sind, ausgenommen die Abfallgruppen 1908 – Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen, 1909 - Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser sowie 1913 - Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser sowie Sekundärabfällen, die als Rohstoffe / Produkte aus dem Entsorgungsprozess herausgehen.
Die oben genannten drei Abfallgruppen zählen nach allgemeinem Verständnis nicht zu den Sekundärabfällen.