Umweltökonomische Gesamtrechnungen Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was sind umweltbezogene Steuern?

Umweltbezogene Steuern sind Zwangsabgaben in Form von Geldleistungen, die der Staat ohne Gegenleistung erhebt. Das damit besteuerte Gut oder die Dienstleistung (sogenannte Bemessungsgrundlage) hat eine nachweislich negative Auswirkung auf die Umwelt. Irrelevant ist hingegen die Intention, die mit der Steuer verfolgt wird.

Es handelt sich nicht unbedingt um Steuern im juristischen Sinne bzw. nach nationaler Definition, sondern um Steuern im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG). So zählen auch die Einnahmen aus dem nationalen und europäischen Emissionshandel, die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage und weitere im Strompreis enthaltene Umlagen sowie der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband nach dem ESVG als Steuer.

Zu welchem Zeitpunkt werden die umweltbezogenen Steuern verbucht?

In den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) wird das Steueraufkommen periodengerecht bilanziert, das heißt zum Zeitpunkt des Bezuges des Gutes oder der Dienstleistung und damit unabhängig vom Zeitpunkt, wann die kassenmäßige Zahlung erfolgt. Diese Methode folgt dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), wodurch es möglich ist, die Zahlen im Kontext mit weiteren umwelt- und gesamtwirtschaftlichen Daten zu analysieren.