Aufgrund der Abschaffung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage) seit 01.07.2022 sanken die mit dem Strom verbundenen umweltbezogenen Steuern von 31,7 Milliarden Euro in 2019 auf 9,8 Milliarden Euro im Jahr 2023. Damit machten diese Steuern zuletzt 1,0 % der Steuereinnahmen des Staates aus beziehungsweise 0,2 % des Bruttoinlandsproduktes.
Gegenstand der Nachweisung | Einheit | 2019 | 2020 | 20211 | 20221 2 | 20231 2 |
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1: Vorläufige Daten. 2: Seit 01.07.2022 werden keine EEG- Umlage und Abschaltbare-Lasten-Umlage mehr erhoben. 3: Erneuerbare-Energien-Gesetz. 4: Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. 5: Etwaige Differenzen zur Summe der Darunter-Positionen sind rundungsbedingt. 6: Gemäß nationaler Steuerliste (National Tax List, NTL) der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes. 7: Stromnetzentgeltverordnung. - = Nichts vorhanden. Quellen: Umweltökonomische Gesamtrechnungen, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen sowie Jahresabrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber. | ||||||
Umweltbezogene Steuern insgesamt | Mill. Euro | 86 423 | 82 765 | 93 260 | 75 809 | 72 970 |
darunter: | ||||||
Stromsteuer | Mill. Euro | 6 719 | 6 474 | 6 805 | 6 755 | 6 621 |
EEG3-Umlage | Mill. Euro | 22 395 | 22 950 | 22 624 | 6 390 | - |
KWKG4-Umlage | Mill. Euro | 1 032 | 806 | 920 | 1 324 | 1 214 |
Offshore-Netzumlage | Mill. Euro | 1 528 | 1 430 | 1 415 | 1 472 | 2 000 |
Zusammen5 | Mill. Euro | 31 675 | 31 659 | 31 764 | 15 941 | 9 836 |
Anteil an den umweltbezogenen Steuern | % | 36,7 | 38,3 | 34,1 | 21,0 | 13,5 |
Anteil an den Steuereinnahmen des Staates6 | % | 3,7 | 3,9 | 3,5 | 1,6 | 1,0 |
Anteil am Bruttoinlandsprodukt | % | 0,9 | 0,9 | 0,9 | 0,4 | 0,2 |
nachrichtlich: | ||||||
Abschaltbare-Lasten-Umlage | Mill. Euro | 29 | 31 | 30 | 13 | - |
StromNEV7-Umlage | Mill. Euro | 902 | 1 014 | 1 228 | 1 246 | 1 119 |
Zu den umweltbezogenen Steuern auf den Energieträger Strom zählen die Stromsteuer sowie die EEG-Umlage, KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage. Nicht hierzu zählen hingegen weitere mit dem Strom verbundene Abgaben, da diese entweder nicht als Steuer im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) zählen - wie die Abschaltbare-Lasten-Umlage und die StromNEV-Umlage - oder als umweltbezogene Steuer ausgeschlossen sind (wie die Mehrwertsteuer).
Zwischen 2019 und 2023 sank der Anteil der mit dem Strom verbundenen umweltbezogenen Steuern an allen Steuereinnahmen des Staates in Abgrenzung des ESVG um 2,7 Prozentpunkte, was eine Entlastung von Unternehmen und privaten Haushalten bedeutete. Dies war insbesondere durch den Wegfall der EEG-Umlage seit 01.07.2022 bedingt. Die EEG-Umlage machte 2019 allein 22,4 Milliarden Euro aus im Gegensatz zur Stromsteuer in Höhe von 6,7 Milliarden Euro. Bis 30.06.2022 lag die EEG-Umlage bei 37,23 Euro pro Megawattstunde. Die Stromsteuer betrug zwischen 2019 und 2023 unverändert 20,50 Euro pro Megawattstunde.
Mit der EEG-Umlage wurden erneuerbare Energien gefördert. Seit 01.07.2022 werden die Kosten vollständig aus dem Bundeshaushalt getragen und nicht mehr auf die Letztverbraucher umgelegt. Die Finanzierung erfolgt seitdem aus dem „Energie- und Klimafonds“, in den wiederum Einnahmen des Staates aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel fließen.
Die umweltbezogenen Steuern sind Bestandteil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Die Daten werden periodengerecht ausgewiesen. Damit weichen die Ergebnisse unter Umständen von den kassenmäßig verbuchten Steuereinnahmen ab. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechnungen der umweltbezogenen Steuern finden sich unter "Häufig gestellte Fragen" sowie im Qualitätsbericht.