Wasserwirtschaft Trinkwasserentgelte (§ 11 Abs. 2 UStatG)

Diese Statistik wird seit dem Berichtsjahr 2007 im dreijährigen Turnus durchgeführt. Dabei sind die Erhebungs­merkmale nach dem Berichts­jahr und den zwei vorher­gehenden Jahren zu unter­scheiden. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar. Die Trink­wasser­preise beziehen Angaben aus allen Gemeinden in Deutschland mit ein. Erfasst werden Preise für haushalts­übliche Zähler­größen beziehungsweise Jahres­verbrauchs­klassen, unterteilt nach verbrauchs­abhängigem Entgelt (Kubik­meter­preis) und verbrauchs­unabhängigem Entgelt (Grundgebühr). Für die Berechnung der Durchs­chnitts­werte auf Bundes-, Landes- und Kreisebene werden die Preise mit der jeweiligen Einwohnerzahl gewichtet.

Bei der Interpretation der Werte ist zu beachten, dass nicht alle Gemeinden in Deutschland beide Preis­komponenten erheben, d.h. sowohl Kubikmeterpreis als auch Grundgebühr.

Die regionalen Ergebnisse weichen teilweise erheblich vom Bundesdurchschnitt ab. Neben hydrologischen, topografischen und geologischen Verhältnissen beeinflussen die Siedlungsstruktur, der Anschlussgrad und die Erneuerungsrate der Trinkwassernetze die Kosten der Wasserversorger und damit auch die Preise. Bei Kosten­berechnungen sind zusätzlich die unterschiedlichen Wasserverbräuche zu berücksichtigen.

Bei internationalen Preisvergleichen sind darüber hinaus Unterschiede bei der Qualität des bereitgestellten Trinkwassers sowie bei den Raten der Wasserverluste der Leitungsnetze, aber auch Unterschiede bei Steuern und Subventionen auf den Trinkwasserpreis zu berücksichtigen. Bei internationalen Kostenvergleichen fallen unterschiedliche Wasserverbräuche ins Gewicht und bei einem Vergleich der Belastung der Bürger unter­schiedliche verfügbare Einkommen.