Wasserwirtschaft Nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (§ 8 UStatG)

Zur Statistik der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Bergbau, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes zählen die Betriebe die Wasser gewinnen, Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, oder ein Wasseraufkommen von mindestens 10 000 haben.

Als Wärmekraftwerke für die öffentliche Versorgung werden Betriebe, die für die öffentliche Versorgung Elektrizität aus fossilen Energieträgern und Kernbrennstoffen erzeugen und deren Wasseraufkommen mindestens 1 000 beträgt, erfasst.

Die Landwirtschaft umfasst den Acker-, Garten- und Dauerkulturbau. Im Berichtskreis sind landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen, die Wasser für die Bewässerung gewinnen oder Abwasser in Gewässer einleiten.

Ab dem Berichtsjahr 2006 sind die Erhebungen der nichtöffentlichen Wasserversorgung zu einer Erhebung zusammengefasst, zuvor waren die Teilbereiche durch einzelne Paragraphen geregelt.