Wasserwirtschaft Erlaeuterungen-Unfälle-mit-wassergefährdenden-Stoffen

Die Statistiken der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen werden seit 1975 jährlich durchgeführt.

Auskunftspflichtig sind die nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anzeigen über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen zuständigen Dienststellen. Dies sind in der Regel die Unteren Wasserbehörden oder Polizeidienststellen.

Als Unfall gilt das Austreten einer im Hinblick auf den Schutz der Gewässer nicht unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe aus Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beziehungsweise bei deren Beförderung.

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe (einschl. Zubereitungen), die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

Freigesetztes Volumen ist die Menge des durch einen Unfall freigesetzten wassergefährdenden Stoffes ohne etwaige Beimengungen wie zum Beispiel Löschwasser.

Wiedergewonnenes Volumen steht einer anschließenden Nutzung oder Verwendung weiterhin zur Verfügung oder wird einer geordneten Entsorgung zugeführt. Die verbleibenden Restmengen vom freigesetzten Volumen sind als nicht wiedergewonnenes Volumen aufgelistet.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bezeichnet das Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU - Anlagen), das Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV - Anlagen), sowie das innerbetriebliche Befördern wassergefährdender Stoffe.

Unter Betriebsstofftanks werden im Sinne der Erhebung Umschließungen für Betriebsstoffe von Beförderungsmitteln verstanden.

JGS-Unfälle

Seit der Erhebung 2011 werden die JGS-Unfälle, die sich beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ereignet haben, bei allen Arten der Anlagen nach dem Verwendungszweck erfasst (vorher ausschließlich bei gewerblichen Lageranlagen) und die JGS-Unfälle, die sich bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe ereignet haben, zusätzlich zum Beförderungsmittel Straßenfahrzeug auch bei den Beförderungsmitteln Eisenbahnwagen sowie Binnenschiff. Ebenfalls seit der Erhebung 2011 wird die bis dahin als "Jauche, Gülle, Silagesickersaft" bezeichnete Stoffart mit dem Zusatz "Gärsubstrat sowie vergleichbare in der Landwirtschaft anfallende Stoffe" konkretisiert. Mit der Erhebung 2016 erfolgt eine zusätzliche Konktretisierung um "Gärrest".

Jauche besteht zum einen Teil aus Harn, zum anderen aus Sickersaft des Festmiststapels und Wasser verschiedener Herkunft. Sie kann Kot- und Streubestandteile enthalten.

Gülle (Flüssigmist) ist ein Gemisch aus Kot und Harn von landwirtschaftlichen Nutztieren, das außerdem Wasser, Futterreste und Einstreu enthalten kann.

Silagesickersäfte können bei der Lagerung von Gärfutter (auch Silage genannt) entstehen. Silagesickersaft besteht aus einem Gemisch von Haftwasser und Zellsaft und enthält Nähr- und Mineralstoffe in gelöster und suspendierter Form.

Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur Gewinnung von Biogas sind:

  • pflanzliche Biomassen aus landwirtschaftlicher Grundproduktion,
  • Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, sofern sie zwischenzeitlich nicht anders genutzt worden sind,
  • pflanzliche Rückstände aus der Herstellung von Getränken, sowie Rückstände aus der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempen, soweit bei der Be- und Verarbeitung keine wassergefährdenden Stoffe zugesetzt werden und sich die Gefährlichkeit bei der Be- und Verarbeitung nicht erhöht,
  • Silagesickersaft sowie
  • tierische Ausscheidungen wie Jauche, Gülle, Festmist und Geflügelkot.

Gärreste fallen, in flüssiger oder fester Form, bei der Vergärung von Gärsubstraten in Biogasanlagen an.