Sonstige Sachschadensunfälle sind Sachschadensunfälle, die im Verwarngeldverfahren abgeschlossen werden können, unabhängig von der Fahrbereitschaft beteiligter Fahrzeuge sowie Sachschadensunfälle mit Straftatbestand (ohne Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln) oder Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) und alle Kraftfahrzeuge waren fahrbereit.