Unfälle werden unterschieden nach der Schwere der Unfallfolgen, zum Beispiel Unfälle mit Personenschaden, schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne, sonstige Alkoholunfälle sowie übrige Sachschadensunfälle.
Kriterium der Zuordnung ist jeweils die schwerste Unfallfolge, das heißt bei einem Unfall mit nur Sachschaden sind keine Verkehrsteilnehmer verunglückt.