Verkehrsunfälle Unfall

Unfälle werden unterschieden nach der Schwere der Unfallfolgen, zum Beispiel Unfälle mit Personenschaden, schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne, sonstige Alkoholunfälle sowie übrige Sach­schadens­unfälle.

Kriterium der Zuordnung ist jeweils die schwerste Unfallfolge, das heißt bei einem Unfall mit nur Sach­schaden sind keine Verkehrsteilnehmer verunglückt.