In letzter Zeit wird häufig über Unfälle mit sogenannten E-Scootern gesprochen. Wo finde ich relevante Daten dazu?
Seit Beginn des Jahres werden Daten über Verkehrsunfälle mit E-Scootern erhoben. Die Tabelle "Das Unfallgeschehen von Elektrokleinstfahrzeugen - sogenannten "E-Scootern" - im Vergleich" vermittelt aktuelle bundesweite Zahlen über Unfälle mit Personenschäden.
Darüber hinaus steht Ihnen die Fachserie 8 Reihe 7 "Verkehrsunfälle" mit detaillierten Angaben über Unfälle mit E-Scootern nach Bundesländern und Monaten auf der Seite "Gesellschaft und Umwelt - Verkehrsunfälle" .
Wo finde ich Statistiken zu Alkoholunfällen oder zu Unfällen unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr?
Aufgrund häufiger Nachfragen nach Daten zu alkoholbedingten Unfällen sind die Statistiken zu Unfällen unter Alkohol- und Drogeneinfluss im Straßenverkehr in der Publikation "Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln" zusammengefasst. Dargestellt werden alle Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss oder anderen berauschenden Mitteln, zum Beispiel Rauschgift oder anderen Drogen, gestanden hat.
Den größten Anteil der Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel stellen die Alkoholunfälle dar. Rund neun von zehn Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel sind Alkoholunfälle. Deshalb werden in der Veröffentlichung vor allem Ergebnisse zu Alkoholunfällen dargestellt.
Die Publikation bietet Ihnen umfangreiche Statistiken - zum Teil ab 1975 - insbesondere zu Alkoholunfällen im Straßenverkehr unter anderem nach Altersgruppen, Geschlecht, Lichtverhältnissen (Tageslicht, Dämmerlicht oder Dunkelheit), Ortslagen (wie zum Beispiel innerorts oder auf Autobahnen), Monaten, Wochentagen und Uhrzeiten, Verletzungsschwere, Blutalkoholwerte, Beteiligte (wie Mofa, Fahrrad, Fußgänger, Pkw). In der Publikation finden Sie auch Verurteilte wegen Straßenverkehrsdelikten in Verbindung mit Trunkenheit und entsprechend gerichtliche Entziehungen von Fahrerlaubnissen.
Werden alle Straßenverkehrsunfälle erfasst? Was ist mit den Verkehrsunfällen von Deutschen im Ausland?
Als Straßenverkehrsunfälle werden alle Unfälle erfasst, die von der Polizei registriert wurden und bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen entweder Personen getötet oder verletzt wurden oder Sachschaden entstanden ist. Auskunftspflichtig für die Verkehrsunfallstatistik ist laut Gesetz die Polizei. Die Polizeidienststellen melden die Daten an die amtliche Statistik. Unfälle, zu denen die Polizei nicht hinzugezogen wurde, werden folglich in der Statistik nicht nachgewiesen. Dies dürfte insbesondere der Fall sein, wenn außer dem Unfallverursacher niemand an dem Unfall beteiligt war (insbesondere bei Alleinunfällen in der Nacht), beziehungsweise wenn es zu einer gütlichen Einigung zwischen den Unfallparteien gekommen ist. Es ist aber davon auszugehen, dass der Anteil der nicht von der Polizei erfassten Unfälle an der Gesamtzahl der sich tatsächlich ereignenden Unfälle (Unfalldunkelziffer) mit zunehmender Unfallschwere zurückgeht.
Nachgewiesen werden die Verkehrsunfälle nach dem Inlandskonzept, das heißt es werden – unabhängig von der Nationalität der Unfallbeteiligten – nur die Unfälle und Verunglückten registriert, die sich auf deutschen Straßen ereigneten beziehungsweise hier zu Schaden kamen. Stirbt ein Deutscher im Ausland an den Folgen eines Verkehrsunfalls, so wird dieser – im Gegensatz zur Todesursachenstatistik – in der Straßenverkehrsunfallstatistik nicht nachgewiesen.
Wo finde ich Daten zur Unfallhäufigkeit von Fahranfängern?
Haben Fahranfänger das höhere Unfallrisiko? Wie viele Unfälle passieren im Rahmen des "begleiteten Fahrens"?
Aufgrund häufiger Nachfragen haben wir für Sie die Publikationen Unfälle von 15- bis 17-Jährigen im Straßenverkehr und Unfälle von 18- bis 24- Jährigen im Straßenverkehr zusammengestellt.
Wo finde ich Statistiken zu Verkehrsunfällen aufgrund von Sekundenschlaf?
Wir werden häufig gefragt, wie viele Straßenverkehrsunfälle ursächlich auf Sekundenschlaf, Übermüdung oder Fahrermüdigkeit zurückzuführen sind.
Der Sekundenschlaf gehört nach dem geltenden Ursachenverzeichnis anhand dessen die aufnehmenden Polizeibeamten entsprechend ihrer Einschätzung das Erhebungspapier befüllen, zu dem die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigenden Fehlverhalten der Beteiligten, in den Veröffentlichungen mit Übermüdung bezeichnet.
Die Statistiken finden Sie in der Fachserie 8, Reihe 7 in den Tabellen 6 – Ursachen von Straßenverkehrsunfällen, so zum Beispiel:
- Tabelle 6.1 "Fehlverhalten der Fahrzeugführer nach Art der Verkehrsbeteiligung (zum Beispiel Personenkraftwagen, Mofas, Radfahrer) und der Unfallschwere (wie Personenschaden oder Sachschaden)"
- Tabelle 6.6 „Fehlverhalten der Fußgänger“
Die Publikation „Verkehrsunfälle - Zeitreihen“ beinhaltet Straßenverkehrsunfälle und Verunglückte durch Übermüdung ab 1975 (siehe Tabelle 6.7).
Wie definieren sich die Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln?
Zu Unfällen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr zählen alle Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss oder anderen berauschenden Mitteln, zum Beispiel. Drogen, Rauschgift gestanden hat. Wird bei einem Unfallbeteiligten sowohl Einfluss von Alkohol als auch anderen berauschenden Mitteln festgestellt, wird dieser in beiden Unfallursachen gezählt.
Den größten Anteil der Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel stellen die Alkoholunfälle dar. Rund neun von zehn Unfällen unter dem Einfluss berauschender Mittel sind Alkoholunfälle. Deshalb werden in den Veröffentlichungen vor allem Ergebnisse zu Alkoholunfällen dargestellt.
Seit dem 1. Mai 1998 ist das Führen eines Kraftfahrzeugs mit mindestens 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille im Blut eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Bis zu diesem Zeitpunkt galt die 0,8-Promillegrenze im Straßenverkehr. Entgegen weit verbreiteten Vorstellungen konnte die Polizei schon vor 1998 und kann sie auch weiterhin Verkehrsteilnehmer mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5 (bzw. 0,25 mg/l Atemalkoholgehalt), aber mindestens 0,3 Promille (bzw. 0,15 mg/l Atemalkoholwert) als alkoholbeeinflusst einstufen, wenn sie im Verkehr auffällig geworden sind. Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall wird dafür in der Regel als ausreichend angesehen.
Anders als bei den Alkoholunfällen gibt es bei den Unfällen unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel keine Grenzwerte, hier genügt allein der Nachweis von „Drogen“.
Wo finde ich Statistiken zu Eisenbahnunfällen oder Straßenbahnunfällen?
Aktuelle Ergebnisse und Tabellen der Schienenverkehrsunfallstatistik, so der offizielle Name, finden Sie im Themenbereich Verkehrsunfälle. Dort haben wir die Tabellen Unfälle und Verunglückte im Eisenbahnverkehr und im Straßenbahnverkehr für Sie bereitgestellt.
Die Tabelle Verkehrsunfälle mit Personenschaden und Verunglückte im Eisenbahnverkehr nach Unfallarten (wie Entgleisungen, Zusammenstöße) und Personengruppen (zum Beispiel Bahnbedienstete, Bahnfremde oder Reisende) finden Sie im hinteren Teil der Fachserie 8, Reihe 7 als Zeitreihen ab 1991.
Wo finde ich Daten über Straßenverkehrsunfälle aufgrund der Fahrerablenkung durch Handys?
Daten über Straßenverkehrsunfälle aufgrund der Fahrerablenkung durch Handys, zum Beispiel während der Fahrt telefonieren oder SMS empfangen oder SMS schreiben, werden im Rahmen der amtlichen Statistik nicht ermittelt.