Die Wohnfläche pro Einwohner und die Wohnfläche pro Person werden in der amtlichen Statistik auf Basis verschiedener Erhebungen berechnet.
Die Wohnfläche pro Einwohner wird auf Basis der Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung beziehungsweise deren Fortschreibung berechnet. Die Wohnfläche pro Einwohner ergibt sich als Division der Gesamtwohnfläche des Wohnungsbestandes in Deutschland durch die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner. Bei der Interpretation der Wohnfläche pro Einwohner ist zu berücksichtigen, dass diese nicht die Pro-Kopf-Fläche ist, die Personen in Deutschland tatsächlich durchschnittlich zur Verfügung haben. Viel mehr gibt sie an, wie viel Quadratmeter Wohnfläche potenziell auf jede Einwohnerin oder jeden Einwohner entfielen, wenn man die Fläche des gesamten Wohnungsbestandes (einschließlich des Leerstands) gleichmäßig zwischen allen Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands aufteilen würde.
Die Wohnfläche pro Person wird im Rahmen des vierjährlichen Zusatzprogramms Wohnen des Mikrozensus berechnet. Seit dem Berichtsjahr 2022 wird zunächst für jeden einzelnen Haushalt seine Wohnfläche pro Person berechnet. Anschließend wird der gewichtete Durchschnitt dieser haushaltsbezogenen Wohnfläche pro Person gebildet.
In früheren Berichtsjahren erfolgte die Berechnung der Wohnfläche pro Person im Mikrozensus nach dem gleichen Prinzip wie die Berechnung der Wohnfläche pro Einwohner. Allerdings war auch da ein Vergleich der beiden Werte nicht möglich, da im Mikrozensus ausschließlich bewohnte Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime) und nicht, wie bei der Gebäude- und Wohnungszählung beziehungsweise bei deren Fortschreibung, der gesamte Wohnungsbestand berücksichtigt werden.
Die veränderte Berechnungsweise der Wohnfläche pro Person im Mikrozensus führt zusätzlich dazu, dass auch ein Vergleich der Wohnfläche aus dem Mikrozensus über die Jahre hinweg schwierig ist.