Wohnen Baujahr

Baujahr:
Als Baujahr des Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Gebäude selbst ist das ursprüngliche Baujahr maßgebend. Bei wiederaufgebauten Gebäuden, die nur teilweise unbenutzbar waren, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung. Bei total zerstörten Gebäuden ist das Baujahr das Jahr des Wiederaufbaus.