Mietfreie Überlassung bedeutet, dass an die Eigentümerin oder den Eigentümer abgesehen von möglichen Nebenkosten (für zum Beispiel Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr) keine Zahlungen geleistet werden müssen. Eine mietfreie Überlassung trifft nicht zu, wenn die Miete von Dritten (zum Beispiel Arbeitsagentur, Sozialamt, Eltern für Kinder) gezahlt wird. In der amtlichen Statistik zählen Mitglieder eines Haushalts, dem die von ihm bewohnte Wohnung mietfrei überlassen wurde, in der Regel zu den Mieterinnen und Mietern. In vereinzelten Auswertungen erfolgt davon abweichend jedoch die Zuordnung dieser Personen zu den Eigentümerinnen und Eigentümern.