Sonstige Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Nichtwohngebäude sind Gebäude, in denen weniger als die Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt wird. Das heißt überwiegend dienen diese Gebäude beispielweise gewerblichen oder kulturellen Zwecken. Zum Zeitpunkt der Erhebung muss jedoch mindestens eine Wohnung im Gebäude zu Wohnzwecken verwendet werden oder dafür vorgesehen sein.