Zentralität ist in der amtlichen Statistik einer der nichtadministrativen Gebietsgliederungen bzw. siedlungsstrukturellen Gebietstypisierungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Diese dienen der vergleichenden Beobachtung räumlicher Entwicklungsprozesse und der Beschreibung sozialer, ökonomischer und ökologischer Gegebenheiten auf Grundlage der räumlichen Differenzierung der Bevölkerung. Als wesentliches Element der Siedlungsstruktur nehmen zentrale Orte des BBSR, d. h. Gemeinden mit zentralörtlichen Einrichtungen (Infrastrukturen), als Versorgungskerne über ihren eigenen Bedarf hinaus Aufgaben für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches wahr. Als Versorgungsorte von Ober-, Mittel- und Nahbereichen kommt den zentralen Orten auch eine erhebliche Bedeutung für Raumordnung und Landesplan zu. Sie sind daher ein wichtiger Bestandteil aller Raumordnungsprogramme und -pläne z. T. mit abweichenden Begriffen und Begriffsinhalten. Während die Unter- und Grundzentren die Aufgabe der „Grundversorgung“ erfüllen, dienen die Mittelzentren darüber hinaus der Deckung des „gehobenen Bedarfs“. Die Oberzentren dienen der Deckung des „spezialisierten höheren Bedarfs“.