Wohnen Methodik - Hochrechnung

Für das Berichtsjahr 2022 wurde für das Zusatzprogramm Wohnen eine separate Hochrechnung durchgeführt. Grund hierfür ist die Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020.

Der Mikrozensus ist eine Mehrthemen­befragung, die sich aus dem sogenannten Kernprogramm und weiteren Erhebungsteilen zusammensetzt. Die Fragen des Kernprogramms werden allen zufällig für den Mikrozensus ausgewählten Haushalten gestellt. Die Fragen der weiteren Erhebungsteile stellen wir nur einem Teil aller Mikrozensus-Haushalte – den sogenannten Unterstichproben. Aufgrund seiner Bedeutung für wohnungs­politische Entscheidungen und des Bedarfs an tief regionalisierten Ergebnissen wird das Zusatzprogramm Wohnen alle vier Jahre an das Kernprogramm und damit auch an die volle 1-%- Stichprobe angehängt.

Mit der Neugestaltung des Mikrozensus 2020 wurde im Erhebungsteil zur Arbeitsmarkt­beteiligung allerdings auch eine unterjährige Wiederholungs­befragung eingeführt. Das bedeutet, dass für Haushalte dieser Unterstichprobe die Befragung nicht einmal, sondern zweimal innerhalb eines Kalenderjahres stattfindet. Um die Belastung der Befragten gering zu halten, konzentriert sich die unterjährige Wiederholungsbefragung auf die Merkmale, die für Veränderungs­messungen auf dem Arbeitsmarkt maßgebend sind. Ergänzend werden nur die Fragen des Kernprogramms in beiden Befragungen desselben Kalenderjahres gestellt. Die Merkmale des Zusatzprogramms Wohnen hingegen werden nur in einer der beiden Befragungen und damit nur einmal im Jahr erhoben. Die Angaben zu diesen Merkmalen liegen also zwar auch für rund ein Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung vor, jedoch für eine geringere Anzahl Befragungen.

Für das Kernprogramm behandeln wir die unterjährigen Wiederholungs­befragungen gleichwertig wie alle anderen Befragungen. Die Anzahl der Befragungen, die wir für die Ergebnisse aus diesem Frageprogramm hochrechnen, entspricht daher sogar mehr als einem Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Für die Ergebnisse des Zusatz­programms Wohnen hingegen ist die Erstellung und Nutzung eigener Hochrechnungs­faktoren notwendig. Dabei wird zwar an die gleichen Bevölkerungs­eckwerte hochgerechnet wie für den Mikrozensus als Ganzes, allerdings eben auf Basis einer geringeren Anzahl von Befragungen. Dementsprechend wird jede einzelne Befragung zum Zusatzprogramm Wohnen etwas stärker gewichtet als bei der regulären Hochrechnung für das Kernprogramm. Das bedeutet, die Hochrechnungs­faktoren für das Zusatzprogramm sind in der Regel etwas größer. Die Fallzahlen, die den Ergebnissen aus dem Zusatz­programm zugrunde liegen, wiederum sind etwas kleiner als bei den Ergebnissen zum Kernprogramm.

Die Methodik der Hochrechnung für das Zusatzprogramm Wohnen ist grundsätzlich die gleiche wie für den Mikrozensus als Ganzes. Für die Erstveröffentlichung der Ergebnisse zum 31.03.2023 erfolgte die Anpassung des Hochrechnungs­rahmens für das Zusatzprogramm Wohnen bis auf die Ebene der regionalen Anpassung­sschicht. Die Hochrechnung des Mikrozensus Kernprogramms war zu diesem Zeitpunkt bereits so weiterentwickelt worden, dass sie im Vergleich zu den beiden Vorjahren auch Auswertungen bis zur nochmals tieferen Ebene der regionalen Untergruppen ermöglicht. Beispiele für regionale Untergruppen sind Raumordnungsregionen oder regionale Anpassungsschichten. Um diesbezüglich methodische Konsistenz mit dem Mikrozensus als Ganzem zu gewährleisten, wurde die Hochrechnung des Zusatzprogramms Wohnen ebenfalls optimiert. Im Zuge der Publikation der Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Zusatzprogramm Wohnen 2022 wurden die Ergebnisse dementsprechend im August 2023 aktualisiert. Es wird seitdem auch für das Zusatzprogramm ein Hochrechnungsfaktor genutzt, mit dem Auswertungen grundsätzlich bis auf die Ebene der regionalen Untergruppen regionalisierbar sind. Auch auf anderen Ebenen können die aktualisierten Ergebnisse leicht von vorherigen Veröffentlichungen abweichen.

Zudem kann es aufgrund der separaten Hochrechnung von Mikrozensus Kernergebnissen und dem Zusatz­programm bei scheinbar gleichen Positionen (etwa der Anzahl Einpersonen­haushalte) ebenfalls zu kleineren Abweichungen kommen. Wie bereits beschrieben, wird für die Standard­ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnen aber ohnehin eine andere Analysepopulation abgegrenzt als für andere Bereiche des Mikrozensus. Selbst mit einer gemeinsamen Hochrechnung wären daher die Insgesamt-Positionen der verschiedenen Auswertungen nicht identisch.

Weiterführende Erläuterungen zur Methodik der Hochrechnung im Mikrozensus bieten der Qualitätsbericht zu dieser Statistik sowie ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema in der Ausgabe 6/2021 des Wissenschaftsmagazins des Statistischen Bundesamtes (WISTA).