Wohnen Zeitliche Vergleichbarkeit - Allgemein

Die Ergebnisse aus unterschiedlichen Erhebungs­jahren des Zusatzprogramms Wohnen im Mikrozensus sind nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Grund hierfür sind laufende inhaltliche, methodische und erhebungs­organisatorische Anpassungen am Mikrozensus und dem Zusatz­programm über die Zeit. Da das Zusatzprogramm Wohnen nur alle vier Jahre durchgeführt wird, sind zwar Beschreibungen von Tendenzen zulässig. Von direkten Bezügen zwischen konkreten Ergebnissen unterschiedlicher Jahre, wie "von 2010 bis 2022 ist die durchschnittliche Nettokaltmiete von x auf y Euro gestiegen", hingegen ist abzusehen.

Zum Erhebungsjahr 2020 wurde der Mikrozensus grundlegend neugeregelt. Das Zusatzprogramm Wohnen haben wir dementsprechend 2022 das erste Mal im Rahmen dieses neugestalteten Mikrozensus durchgeführt. Im Zuge dessen wurden unter anderem auch die Ausgestaltung der Fragen zum Zusatzprogramm Wohnen sowie die Aufbereitung und Hochrechnung der Daten maßgeblich überarbeitet und weiterentwickelt. Grundsätzlich orientierten wir uns dabei natürlich an der Vorgehensweise für frühere Berichtsjahre des Zusatzprogramms Wohnen. Zusätzlich sind jedoch auch die einschneidenden Änderungen in der Erhebungsdurchführung, Methodik und technischen Unterstützung des Mikrozensus als Ganzem zu berücksichtigen. Insgesamt ergeben sich dadurch im Vergleich zu den Jahren vor 2022 für das Zusatzprogramm Wohnen so umfassende Unterschiede, dass die aktuellen Ergebnisse nicht in direkten Bezug zu denen der Vorjahre gesetzt werden können. Weitere Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 bietet auch die dafür eingerichtete Sonderseite.

Eine weitere Besonderheit des Zusatzprogramms Wohnen 2022 ist die zunächst ausschließliche Bericht­erstattung auf der Beobachtungsebene der Haushalte. Die Ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnen ergänzen und aktualisieren die seit 1950 in größeren Zeitabständen als Totalzählung durchgeführten Gebäude- und Wohnungs­zählungen. Damit die amtliche Statistik regelmäßige Informationen zur Gebäude- und Wohnungs­struktur bietet, wurden die Daten des Zusatzprogramms zu diesem Zweck bisher auch immer so hochgerechnet, dass Aussagen auf der Beobachtungsebene der Wohnungen möglich waren. Infolge der coronabedingten Verschiebung des Zensus wurden die zum Zensus gehörende Gebäude- und Wohnungszählung sowie das Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus 2022 jedoch erstmals im gleichen Jahr durchgeführt. Daher sind für dieses Erhebungsjahr in der amtlichen Statistik die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungs­zählung maßgeblich für Aussagen auf der Ebene der Wohnungen und Gebäude.

Für die Hochrechnung der Stichproben­ergebnisse des Mikrozensus auf der Beobachtung­sebene der Wohnungen werden zudem Eckwerte aus der Gebäude- und Wohnungszählung genutzt. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung der Ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnen Ende März 2023 wäre dies lediglich mit den auf Basis der Bautätigkeits­statistik fortgeschriebenen Werten der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 möglich gewesen. Das hätte innerhalb kürzester Zeit mit Veröffentlichung der Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 eine Revision der wohnungs­bezogenen Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus zur Folge gehabt. Deswegen wird zunächst auf die Darstellung von Ergebnissen auf der Beobachtungsebene der Wohnungen verzichtet. Der primäre Fokus auf die Beobachtungebene der Haushalte und deren Wohnsituation ist auch konsistent mit dem Auftrag des Mikrozensus, die soziale und wirtschaftliche Lage der Bevölkerung abzubilden.

Zwischen früheren Durchführungs­jahren hat sich die Erhebung des Zusatzprogramms Wohnen des Mikrozensus und deren Aufbereitung, wie bereits erwähnt, ebenfalls immer wieder verändert. Auch aus diesem Grund ist die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse eingeschränkt. Detaillierte Informationen diesbezüglich können den methodischen Erläuterungen und allgemeinen Hinweisen zu den Veröffentlichungs­produkten aus den jeweiligen Jahren entnommen werden.