Internationales Erwerbspersonen

Erläuterungen: Die Zahl der Er­werbs­per­so­nen er­gibt sich aus der Sum­me der Er­werbs­tä­ti­gen und der Er­werbs­lo­sen. Dem­ent­spre­chend gel­ten Per­so­nen, die nicht er­werbs­tä­tig sind und ihre Ar­beits­kraft nicht auf dem Ar­beits­markt an­bie­ten, als Nicht­er­werbs­per­sonen.
Er­werbs­tä­tig im Sin­ne der ILO ist je­de Per­son ab 15 Jah­ren, die in ei­nem ein­wöchi­gen Be­richts­zeit­raum min­des­tens ei­ne Stun­de lang ge­gen Ent­gelt oder im Rah­men ei­ner selb­ststän­di­gen oder mit­hel­fen­den Tä­tig­keit ge­ar­bei­tet hat. Auch wer sich in ei­nem for­ma­len Ar­beits­ver­hält­nis be­fin­det, das sie bzw. er im Be­richts­zeit­raum nur vor­über­ge­hend nicht aus­ge­übt hat, gilt als er­werbs­tä­tig. Als er­werbs­los gilt im Sinne der ILO jede Per­son ab 15 Jah­ren, die in die­sem Zeit­raum nicht er­werbs­tä­tig war, aber in den letz­ten vier Wochen vor der Be­fra­gung ak­tiv nach einer Tä­tig­keit ge­sucht hat. Auf den zeit­lichen Um­fang der ge­such­ten Tä­tig­keit kommt es nicht an. Eine neue Ar­beit muss inner­halb von zwei Wochen auf­ge­nom­men wer­den kön­nen. Die Ein­schal­tung einer Agen­tur für Ar­beit oder eines kom­mu­na­len Trä­gers in die Such­be­mü­hun­gen ist nicht erfor­der­lich. Ei­ni­ge Wer­te sind vor­läu­fig.

Einheit: 1 000

Datenquelle: ILOSTAT

Link zur Datentabelle: Erwerbspersonen im Ländervergleich