Erläuterungen: Die Zahl der Erwerbspersonen ergibt sich aus der Summe der Erwerbstätigen und der Erwerbslosen. Dementsprechend gelten Personen, die nicht erwerbstätig sind und ihre Arbeitskraft nicht auf dem Arbeitsmarkt anbieten, als Nichterwerbspersonen.
Erwerbstätig im Sinne der ILO ist jede Person ab 15 Jahren, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das sie bzw. er im Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig. Als erwerbslos gilt im Sinne der ILO jede Person ab 15 Jahren, die in diesem Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an. Eine neue Arbeit muss innerhalb von zwei Wochen aufgenommen werden können. Die Einschaltung einer Agentur für Arbeit oder eines kommunalen Trägers in die Suchbemühungen ist nicht erforderlich. Einige Werte sind vorläufig.
Einheit: 1 000
Datenquelle: ILOSTAT
Link zur Datentabelle: Erwerbspersonen im Ländervergleich