Internationales Inländische Patentanmeldungen

Erläuterungen: Ein Pa­tent ist ein ho­heit­lich er­teil­tes ge­werb­li­ches Schutz­recht auf eine Er­fin­dung. Als Er­fin­dung gilt die Lö­sung eines spe­zi­fi­schen tech­ni­schen Pro­blems. Das Schutz­recht ist in der Re­gel zeit­lich (nor­ma­ler­wei­se 20 Jahre) und ter­ri­to­ri­al be­schränkt. Das Pa­tent ist eine Ver­ein­ba­rung zwischen einer Erfinderin oder einem Er­fin­der und einem Staat. Eine Pa­tent­an­mel­dung be­steht in al­ler Re­gel aus einem For­mu­lar, das An­ga­ben über die An­trags­stel­le­rin bzw. den An­trags­stel­ler, die Er­fin­de­rin bzw. den Er­fin­der, die Er­fin­dung so­wie eine Spe­zi­fi­zie­rung der an­ge­streb­ten Pa­tent­form ent­hält. Als in­län­dische Pa­tent­an­mel­dung gilt eine An­mel­dung einer Per­son mit Wohn­sitz im an­ge­ge­be­nen Land in einem na­ti­ona­len oder re­gi­onalen Pa­tent­amt.

Einheit: Anträge je Million Einwohner/-innen

Datenquelle: WIPO Statistics Database der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Link zur Datentabelle: Inländische Patentanmeldungen im Ländervergleich.