Erläuterungen: Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Als Erfindung gilt die Lösung eines spezifischen technischen Problems. Das Schutzrecht ist in der Regel zeitlich (normalerweise 20 Jahre) und territorial beschränkt. Das Patent ist eine Vereinbarung zwischen einer Erfinderin oder einem Erfinder und einem Staat. Eine Patentanmeldung besteht in aller Regel aus einem Formular, das Angaben über die Antragsstellerin bzw. den Antragssteller, die Erfinderin bzw. den Erfinder, die Erfindung sowie eine Spezifizierung der angestrebten Patentform enthält. Als inländische Patentanmeldung gilt eine Anmeldung einer Person mit Wohnsitz im angegebenen Land in einem nationalen oder regionalen Patentamt.
Einheit: Anträge je Million Einwohner/-innen
Datenquelle: WIPO Statistics Database der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Link zur Datentabelle: Inländische Patentanmeldungen im Ländervergleich.