Internationales Selbstständigenquote

Erläuterungen: Gemäß ILO-De­fi­ni­tion gilt eine selbst­stän­di­ge Be­schäf­ti­gung als eine, bei der die Ver­gü­tung di­rekt vom (po­ten­tiel­len) Ge­winn ab­hän­gig ist, der mit den an­ge­bo­te­nen Wa­ren und/oder Dienst­leis­tun­gen er­zielt werden kann. Selbst­stän­di­ge tref­fen ope­ra­ti­onale Ent­schei­dun­gen für das Un­ter­neh­men oder de­le­gie­ren diese unter Wah­rung der Ge­samt­ver­ant­wor­tung für den un­ter­neh­me­ri­schen Er­folg. Im Kon­text die­ser De­fi­ni­tion um­fasst der Be­griff Un­ter­neh­men auch Ein-Per­so­nen-Be­trie­be.

Die Selbst­stän­di­gen­quo­te ent­spricht dem An­teil der Er­werbs­tä­ti­gen, der eine im oben auf­ge­führ­ten Sin­ne „selbst­stän­di­ge Be­schäf­ti­gung“ aus­übt. Zu den selbst­stän­di­gen Per­so­nen zäh­len dabei Ar­beit­ge­ber, für ei­ge­ne Rechn­ung tä­ti­ge Ar­beits­kräf­te, Mit­glie­der von Pro­duk­ti­ons­genos­sen­schaf­ten und un­ent­gelt­lich mit­hel­fen­de Fa­mi­lien­an­ge­hö­ri­ge (sofern sie einer selbst­ständigen Beschäftigung nachgehen). Grundlage für die Klassi­fikation des Erwerbstatus ist dabei die International Classifi­cation by Status in Employment (ISCE-93). Ei­ni­ge Wer­te sind vor­läu­fig.

Einheit: % der Erwerbstätigen insgesamt

Datenquelle: ILOSTAT

Link zur Datentabelle: Selbstständigenquote im Länder­vergleich