Erläuterungen: Gemäß ILO-Definition gilt eine selbstständige Beschäftigung als eine, bei der die Vergütung direkt vom (potentiellen) Gewinn abhängig ist, der mit den angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen erzielt werden kann. Selbstständige treffen operationale Entscheidungen für das Unternehmen oder delegieren diese unter Wahrung der Gesamtverantwortung für den unternehmerischen Erfolg. Im Kontext dieser Definition umfasst der Begriff Unternehmen auch Ein-Personen-Betriebe.
Die Selbstständigenquote entspricht dem Anteil der Erwerbstätigen, der eine im oben aufgeführten Sinne „selbstständige Beschäftigung“ ausübt. Zu den selbstständigen Personen zählen dabei Arbeitgeber, für eigene Rechnung tätige Arbeitskräfte, Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und unentgeltlich mithelfende Familienangehörige (sofern sie einer selbstständigen Beschäftigung nachgehen). Grundlage für die Klassifikation des Erwerbstatus ist dabei die International Classification by Status in Employment (ISCE-93). Einige Werte sind vorläufig.
Einheit: % der Erwerbstätigen insgesamt
Datenquelle: ILOSTAT
Link zur Datentabelle: Selbstständigenquote im Ländervergleich